Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 8 K 8694/22

Tenor

Der Klägerin wird für das Verfahren erster Instanz Prozesskostenhilfe bewilligt, soweit mit dem Antrag zu 1.) sinngemäß geltend gemacht wird, die Beklagte zu verurteilen, die im elektronischen Aufenthaltstitel enthaltenen Daten zu ändern.

Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.


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