Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 18 L 1532/23

Tenor

Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen den Rücknahmebescheid der Schulleiterin der Städtischen Gesamtschule M. vom 26. Mai 2023 in der Fassung des Schreibens vom 7. Juni 2023 wird wiederhergestellt.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens. Außergerichtliche Kosten der Beigeladenen zu 1) und 2) werden nicht erstattet.

Der Streitwert wird auf 2.500,- Euro festgesetzt.


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