Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 29 K 4616/22

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung ihres Bescheides vom 24. Mai 2022 verpflichtet, dem Kläger auf seinen Antrag vom 7. Mai 2021 das hinsichtlich der personenbezogenen Daten geschwärzte Rechtsgutachten zur Beteiligung an der A. GmbH durch die Y. AG zugänglich zu machen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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