Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 16 K 3480/25

Tenor

Das beklagte Land wird unter Aufhebung des Bescheids vom 26. Februar 2025 verpflichtet, über den Antrag des Klägers vom 5. Mai 2022 auf Bewilligung von Neustarthilfe 2022 für das zweite Quartal in der Fassung der Endabrechnung vom 25. November 2022 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden.

Das beklagte Land trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.


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