Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 16 K 5377/24

Tenor

Das beklagte Land wird unter Aufhebung des Bescheids der Bezirksregierung S. vom 25. Juni 2024 verpflichtet, über den Antrag der Klägerin auf Bewilligung von Neustarthilfe vom 14. März 2021 in der Fassung der Endabrechnung vom 12. Dezember 2021 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden.

Das beklagte Land trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Das beklagte Land darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrags abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.


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