Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 16 K 6809/23.A

Tenor

Der Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vom 11. September 2023 wird hinsichtlich dessen Nummern 5 und 6 (Abschiebungsandrohung sowie Einreise- und Aufenthaltsverbot) aufgehoben.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens tragen der Kläger zu 9/11 und die Beklagte zu 2/11.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, soweit nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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