Urteil vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 19 K 1259/00

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 24.448,63 Euro zu zahlen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 25.000,00 Euro vorläufig vollstreckbar.


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