Urteil vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 12 K 2970/01

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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Zitiert von

Urteil vom Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße (1. Kammer) - 1 K 937/13.NW
2. Juli 2014
1 K 937/13.NW 2. Juli 2014

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