Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 5 L 606/07

Tenor

Die aufschiebende Wirkung der am 04. Juni 2007 erhobenen Klage der Antragstellerin - VG Gelsenkirchen 5 K 1476/07 - gegen die der Beigeladenen erteilte Baugenehmigung der Antragsgegnerin vom 07. Mai 2007 zur Erweiterung und Umbau des Wohnhauses L. F. 11 in C. wird angeordnet.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die nicht erstattungsfähig sind.

Der Streitwert wird auf 5.000,00 EUR festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen