Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 11 L 844/07

Tenor

Der Antrag, den Antragstellern Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt N. aus L. zu bewilligen, wird abgelehnt.

Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird auf Kosten der Antragsteller abgelehnt.

Der Streitwert wird auf 7.500,00 EUR festgesetzt.


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