Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 11 L 1067/07

Tenor

Dem Antragsgegner wird vorläufig untersagt, die Antragsteller abzuschieben. Der weitergehende Antrag wird abgelehnt. Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragsteller und der Antragsgegner je zur Hälfte.

Der Streitwert wird auf 10.000,00 EUR festgesetzt.

Der Beschlussausspruch zu 1. soll den Beteiligten vorab fernmündlich mitgeteilt werden.


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