Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 12 L 942/08

Tenor

Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 25. Juli 2008, mit dem dem Antragsteller die Führung der Dienstgeschäfte verboten wird, wird wiederhergestellt.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.


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