Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 1 K 5524/08

Tenor

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen erklärt den Verwaltungsrechtsweg für unzulässig und verweist den Rechtsstreit an die zuständige Disziplinarkammer des Verwaltungsgerichts Münster. Die Kostenentscheidung bleibt der Endentscheidung vorbehalten.


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