Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 1 K 3667/08

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt.

Die Kosten des in der Hauptsache erledigten Verfahrens werden den Beteiligten je zur Hälfte auferlegt.

Der Streitwert wird auf 33.931,17 EUR festgesetzt.


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Zitiert von

Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 1 B 774/24
6. Januar 2025
1 B 774/24 6. Januar 2025

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