Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 13 L 1089/08

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Verfahrensbeteiligten den Rechtsstreit in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt haben.

Im Übrigen wird der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller zu 13 % und der Antragsgegner zu 87 %.

Der Streitwert wird auf 694,42 EUR festgesetzt.


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