Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 7 L 360/09

Tenor

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird auf Kosten des Antragstellers abgelehnt.

Der Streitwert wird auf 2.500 Euro festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12

Zitiert von

Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 6 L 1755/13
4. November 2013
6 L 1755/13 4. November 2013

Referenzen