Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 7 L 1107/10

Tenor

1. Der Antrag wird abgelehnt. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

2. Der Streitwert wird auf 15.000 EUR festgesetzt.


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