Urteil vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 12 K 727/08

Tenor

Der Bescheid des Beklagten vom 15.01.2007 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 24.05.2007 wird aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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