Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 7 L 1068/11

Tenor

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.

Der Antrag auf Regelung der Vollziehung wird auf Kosten des Antragstellers abgelehnt.

Der Streitwert wird auf 10.000 Euro festgesetzt.


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