Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 14 L 564/12

Tenor

1. Die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerin vom 1. Mai 2012 - 14 K 2211/12 - gegen die Auflage Ziff. 7 des Bescheides des Polizeipräsidiums S. vom 30. April 2012 wird wiederhergestellt.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.

2. Der Streitwert wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.


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