Urteil vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 4 K 1737/11

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 12. November 2010 und des Widerspruchsbescheides vom 5. April 2011 verpflichtet, den Kläger erneut zu einer Modulprüfung im Fach Statistik (2. Wiederholung) zuzulassen.

Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils beizutreibenden Betrages abwenden, sofern nicht der Kläger vor der Vollstreckung entsprechend Sicherheit leistet


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