Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 5a L 547/13.A

Tenor

Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers (5a K 2360/13.A) gegen die Abschiebungsanordnung in dem Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 9. April 2013 wird angeordnet.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.


1234567891011121314151617181920212223242526272829303132333435363738394041424344454647484950515253

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen