Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 5a L 547/13.A

Tenor

Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers (5a K 2360/13.A) gegen die Abschiebungsanordnung in dem Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 9. April 2013 wird angeordnet.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.


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