Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 7 L 665/13

Tenor

  • 1

    Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.

  • 2

    Der Antrag auf Regelung der Vollziehung wird auf Kosten des Antragstellers abgelehnt.

  • 3

    Der Streitwert wird auf 2.500 € festgesetzt.


12345678910111213

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.