Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 13 L 371/13

Tenor

  • 1 Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der in dem Verfahren 13 K 1538/13 erhobenen Klage wird abgelehnt.

                            Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

  • 2 Der Streitwert wird auf 648,77 Euro festgesetzt.


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