Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 10a K 3547/12.A

Tenor

Der Beschluss der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle des Verwaltungsgerichts vom 29. Mai 2013 wird geändert.

Die dem Rechtsanwalt H.     aus der Landeskasse zu zahlende Vergütung wird über den festgesetzten Betrag von 83,54 Euro auf weitere 102,70 €uro festgesetzt.


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