Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 6z L 1134/13

Tenor

1.              Der Antrag wird abgelehnt.Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

2.              Der Streitwert wird auf 5.000,00 € festgesetzt.


123456789101112131415161718

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.