Urteil vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 7 K 3863/12

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages Sicherheit leistet.


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Zitiert von

Urteil vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 7 K 3518/15
23. Dezember 2015
7 K 3518/15 23. Dezember 2015

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