Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 4 L 1532/13

Tenor

1. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird auf Kosten der Antragstellerin abgelehnt.

2. Der Streitwert wird auf 5000,- Euro festgesetzt.


123456789101112131415161718192021222324252627282930313233343536373839404142

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen