Urteil vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 18 K 5235/12

Tenor

Der Hundesteuerbescheid der Beklagten vom16. Oktober 2012 wird aufgehoben.Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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