Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 7 L 528/14

Tenor

  • 1.

    Der Antrag auf Regelung der Vollziehung wird auf Kosten der Antragstellerin abgelehnt.

2.              Der Streitwert wird auf 2.500 € festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen