Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 7a L 1318/13.A

Tenor

  • 1. Den Antragstellern wird Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwältin Prof. Dr. H.        aus E.        beigeordnet.

  • 2. Die aufschiebende Wirkung der Klage 7a K 4676/13.A gegen die Abschiebungsandrohung nach Italien unter Ziffer 2. des Bescheides des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 17. September 2013 wird angeordnet. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.


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