Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 7 L 1464/14

Tenor

  • 1.

    Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt L.        aus S.               wird abgelehnt.

  • 2.

    Der Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes wird auf Kosten der Antragstellerin abgelehnt.

  • 3.

    Der Streitwert wird auf 2.500 € festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.