Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 5 L 838/15

Tenor

  • 1. Der Antrag wird abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragsteller mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.

2.               Der Streitwert wird auf 2.500,00 € festgesetzt.


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