Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 6 L 1241/15

Tenor

  • 1. Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner.

  • 2. Der Streitwert wird auf 3.750,00 € festgesetzt.


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