Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 2 L 1393/15

Tenor

  • 1. Die aufschiebende Wirkung der Klage gegen den Bescheid vom 8. Dezember 2014 wird angeordnet, soweit die Antragstellerin für eine Haftungssumme von mehr als 0000000 Euro in Anspruch genommen wird. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Von den Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin 2/3, die Antragsgegnerin trägt 1/3.

  • 2. Der Streitwert wird auf 00000000 Euro festgesetzt.


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