Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 6 L 1970/15

Tenor

  • 1.   Der Antrag wird abgelehnt.Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.

  • 2.   Der Streitwert wird auf 5.000,00 € festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen