Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 5 L 2532/15

Tenor

1. Der Antrag wird abgelehnt. Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

2. Der Streitwert wird auf 7.500,00 € festgesetzt.


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