Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 5 L 1556/16

Tenor

1.              Der Antrag wird abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragsteller, einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die erstattungsfähig sind.

2.              Der Streitwert wird auf 2.500,00 € festgesetzt.


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