Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 12 L 271/19

Tenor

1. Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig bis zum Abschluss eines erneuten Auswahlverfahrens untersagt, die Professur für O.               am Institut für H.           der Besoldungsgruppe W2/W3 mit der Beigeladenen zu besetzen, bis über die Bewerbung der Antragstellerin unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut entschieden worden ist.Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigela-denen, die diese selbst trägt.

2. Der Streitwert wird auf die Wertstufe bis zu 40.000,- € festgesetzt.


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