Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 20 K 2697/20

Tenor

Dem Antragsteller wird für das beabsichtigte erstinstanzliche Klageverfahren Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines noch von ihm zu benennenden Rechtsanwalts bewilligt, soweit er in diesem die Verpflichtung der Präsidentin des Landgerichts F.     begehrt, ihm mitzuteilen, wer wann die Vernichtung der Geschäftsverteilungspläne von 1999 vorgenommen hat.

Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.


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