Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 13 K 996/08

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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Zitiert von

Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 20 K 2697/20
20. Januar 2021
20 K 2697/20 20. Januar 2021

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