Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 33 K 2820/98.PVB

Tenor

Es wird festgestellt, dass die durch den Beteiligten erlassene "Rahmenweisung für das Führen von Dienstkraftfahrzeugen durch Soldaten, Beamte und Arbeitnehmer des Geschäftsbereichs des Bundesministeriums der Verteidigung als Selbstfahrer" der Mitbestimmung des Antragstellers unterliegt.


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