Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 22 L 2787/00

Tenor

1. Die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerin in dem Verfahren 22 K 9453/00 gegen den Beschluss der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post vom 16. Oktober 2000 wird insoweit angeordnet, als die Antragsgegnerin der Antragstellerin aufgegeben hat, Briefsendungen zur Einlieferung zuzulassen und unverzüglich durch eigene Kräfte in Postfächer einzulegen, die der Beigeladenen am Vortag zur Beförderung übergeben oder für sie bereit gestellt worden sind. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

2. Der Streitwert wird auf 4.000,00 DM festgesetzt.


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