Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 8 L 787/02

Tenor

1. Das Verfahren wird eingestellt.Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen.

2. Der Streitwert wird auf 2.500,00 € festgesetzt.


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