Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 1 L 1688/02

Tenor

1. Die aufschiebende Wirkung der Klagen 1 K 5728/02 und 1 K 6024/02 gegen die Bescheide der Antragsgegnerin vom 31.05.2002 und vom 04.07.2002 wird angeordnet.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin, mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.

2. Der Streitwert wird auf 500.000 Euro festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen