Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 15 L 2093/02

Tenor

1. Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung unter- sagt, den Beigeladenen in die Besoldungsgruppe B 3 zu befördern, solange nicht über den Beförderungsantrag des Antragstellers und dessen Widerspruch gegen die zugunsten des Beigeladenen getroffe- ne Auswahlentscheidung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut entschieden worden ist.

Die Antragsgegnerin und der Beigeladene tragen ihre außergericht- lichen Kosten selbst. Die übrigen Kosten des Verfahrens tragen die Antragsgegnerin und der Beigeladene je zur Hälfte.

2. Der Streitwert wird auf 2.000,00 EUR festgesetzt.


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