Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 3 K_ 2143/93.A

Tenor

Ziffer 4 des Bescheides des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge vom 14.07.1993 wird aufgehoben, soweit darin die Abschiebung des Klägers nach Algerien angedroht wird. Die Beklagte wird verpflichtet, festzustellen, dass für den Kläger hinsichtlich des Staates Algerien Abschiebungshindernisse nach § 53 AuslG vorliegen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger zu 2/3 und die Beklagte zu 1/3.


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