Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 1 L 2207/03

Tenor

1. Der Antrag wird abgelehnt. Die Kosten des Verfahrens, einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, trägt die Antragstellerin.

2. Der Streitwert wird auf 250.000,- Euro festgesetzt.


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