Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 13 L 3149/03

Tenor

1. Der Antrag wird abgelehnt. Die Kosten des Verfahrens - mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst zu tragen hat, - trägt die Antragstelle- rin.

2. Der Streitwert wird auf 1.701.000,00 EUR festgesetzt.

3. Dieser Beschluss soll den Beteiligten vorab per Telefax bekanntgegeben werden.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.