Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 20 K 9398/03

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Voll- streckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110% des voll- streckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Si- cherheit in gleicher Höhe leistet.


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